20% Arbeitskosten sparen
Wenn Sie Handwerker, und dazu gehören auch wir Maler, für sich arbeiten lassen, können Sie 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten in dem von Ihnen bewohnten Eigentum ausgeführt werden, z.B. in Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück in der von Ihnen bewohnten Eigentumswohnung.
Des Weiteren können nur Arbeiten abgesetzt werden, die der Instandsetzung oder dem Erhalt dienen. Abgesetzt werden können bis zu 1.200,00 € im Jahr. Regeln tut dies der § 35 a des Einkommensteuergesetzes.
Worauf Sie achten müssen
Auf der Malerrechnung müssen Arbeitskosten und Materialkosten getrennt voneinander aufgestellt sein. Wenn Sie als Privatperson von uns eine Rechnung erhalten, ist das grundsätzlich der Fall. Von den Arbeitskosten können Sie dann 20% absetzen.
Wichtig! Sie müssen den Rechnungsbetrag überweisen und dürfen nicht bar zahlen, ansonsten erkennt das Finanzamt die Zahlung nicht an.
Wie es funktioniert
Auf dieser Seite finden Sie die Einkommens- und Lohnsteuer-Formulare:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Bei Ihrer Lohnsteuererklärung müssen Sie auf Seite 3 nur folgendes ausfüllen:
Ihr Malerbetrieb:
Malerbetrieb Kluge GmbH, Beuthstraße 38, 13156 Berlin (oder der Betrieb Ihrer Wahl)
Die Aufwendung, die Sie Ihrem Maler gezahlt haben (inkl. Mehrwertsteuer) sowie die 20% Steuervorteil, die sich aus den Arbeitskosten ergeben.
Legen Sie Ihrer Steuererklärung die Malerrechnung sowie einen Zahlungsbeleg bei.
Das war es auch schon, so einfach spart man bis zu 1.200,00 € im Jahr.