Energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

Energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
Denkmalgeschützte Fassade

Bei der energetischen Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes hat die Denkmalschutzbehörde ein Wörtchen mitzureden. Die Anforderungen an den Denkmalschutz stellen Immobilienbesitzer dabei häufig vor große Herausforderungen. Was hat es mit dem Denkmalschutz auf sich und was ist in Sachen Sanierung nicht erwünscht? Welche Lösungen können stattdessen in Betracht gezogen werden? Die folgende Übersicht gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Aus diesen Gründen stehen bestimmte Gebäude unter Denkmalschutz

Der Denkmalschutz existierte bereits zu Zeiten der Weimarer Republik und richtet sich an künstlerisches und geschichtliches Schaffen, welches vom Staat zu pflegen und zu schützen ist. Die Architektur ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Schaffens und gilt daher in besonderem Maße als schützenswert. In der Mitte des 20. Jahrhunderts kam es zu einem regelrechten Bauboom, dem zahlreiche Bestandsbauten zum Opfer fielen. Durch die Bestimmungen des Denkmalschutzes sollen diese Bestandsbauten erhalten bleiben.

Herausforderungen des Denkmalschutzes bei der Sanierung

Um in der heutigen Zeit Bestandsimmobilien auf einen energetisch zeitgenössischen Stand zu bringen, spielt die Wärmedämmung eine sehr wichtige Rolle. Dabei gilt es jedoch, die historische Ansicht des Gebäudes nicht zu verändern. Wärmedämmverkleidungen bzw. Dämmplatten hingegen lassen in vielen Fällen den historischen Charakter des Gebäudes verschwinden. Ein Umstand, der der Denkmalpflege gar nicht gefällt.

Ein Gebäude nachträglich mit einer Dachterrasse ausstatten? Einen Erker anbauen oder die Fassade mit einer neuen Farbe streichen? All diese baulichen Vorhaben sind durch die Denkmalschutzbehörde genehmigungspflichtig. Neben der Tatsache, dass der historische Charakter nicht beeinträchtigt werden darf, muss z. B. auch die Farbgestaltung der Immobilie zu den umliegenden Bauten passen. Zu den Einschränkungen bei der künftigen Farbgestaltung des Gebäudes kommen Einschränkungen bei der Auswahl neuer Türen und Fenster.

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Fachwerkhaus, welches saniert werden soll? Auch hierfür bedarf es der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde. Wir unterstützen Sie gerne bei der Sanierung Ihrer denkmalgeschützen Immobilie.

UNSER TIPP

4 Schritte zur Genehmigung für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude

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Um eine Genehmigung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

1. Nehmen Sie Kontakt auf mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

2. Anschließend reichen Sie ein Sanierungskonzept und detaillierte Pläne ein.

3. Die Behörde prüft und genehmigt Ihre Anträge.

4. Sie können mit der Umsetzung der genehmigten Sanierung unter Berücksichtigung der Auflagen beginnen.


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Sanierung & Renovieren unter Denkmalschutz

Lösungen für die energetische Sanierung und Wärmedämmung unter Denkmalschutz

Wer sich dennoch an die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes wagen möchte, sollte idealerweise die Unterstützung durch einen Profi in Anspruch nehmen. Dieser verfügt über die notwendige Expertise und geht bei der Sanierung und Renovierung im Denkmalschutz mit Bedacht vor. So werden zum Beispiel Schablonen verwendet, um Ornamente nach historischem Vorbild anzubringen. Striche werden so gesetzt und Materialien so verarbeitet, dass der Charakter eines Denkmals erhalten bleibt. Statt die Fassade von außen zu dämmen, kann die Dämmung auch von innen erfolgen. So bleibt das historische Erscheinungsbild erhalten und das Gebäude kann dennoch energetisch modernisiert werden.

Ebenso sind Fenster erhältlich, die in ihrer Optik dem Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes entsprechen. Um dennoch eine hohe Energieeffizienz zu gewährleisten, können Fenster in mehrfach verglaster Ausführung eingebaut werden. So wird Feuchtigkeit durch Regen & Co. abgehalten und Wärmebrücken können vermieden werden.

Die Kooperation mit einem Experten hat außerdem den Vorteil, dass dieser neben dem Architekten und Auftraggeber eng mit der Denkmalschutzbehörde zusammenarbeitet. So kann mit etwas Fingerspitzengefühl auch eine denkmalgeschützte Immobilie energieeffizient saniert werden.

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