Wenn Sie Handwerker, und dazu gehören auch wir Maler, für sich arbeiten lassen, können Sie 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten in dem von Ihnen bewohnten Eigentum ausgeführt werden, z.B.:
- in Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück
- in der von Ihnen bewohnten Eigentumswohnung
Des Weiteren können nur Arbeiten abgesetzt werden, die der Instandsetzung oder dem Erhalt dienen. Abgesetzt werden können bis zu 1.200,00 € im Jahr. Regeln tut dies der § 35 a des Einkommensteuergesetzes.
Wie es funktioniert
Auf dieser Seite finden Sie die Einkommens- und Lohnsteuer-Formulare:
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
Bei Ihrer Lohnsteuererklärung müssen Sie auf Seite 3 nur folgendes ausfüllen:
- Ihr Malerbetrieb: Malerbetrieb Kluge GmbH, Beuthstraße 38, 13156 Berlin (oder der Betrieb Ihrer Wahl)
- Die Aufwendung, die Sie Ihrem Maler gezahlt haben (inkl. Mehrwertsteuer) sowie die 20% Steuervorteil, die sich aus den Arbeitskosten ergeben.
- Legen Sie Ihrer Steuererklärung die Malerrechnung sowie einen Zahlungsbeleg bei.
Das war es auch schon, so einfach spart man bis zu 1.200,00 € im Jahr.