Energieeffizientes Wohnen bei denkmalgeschützten Häusern

Energieeffizientes Wohnen bei denkmalgeschützten Häusern
Denkmalgeschützte Fassade

Die Überlegung, die Fassade einer Bestandsimmobilie instand zu setzen, ist schön und gut, jedoch hat bei diesem Vorhaben die Denkmalschutzbehörde ein Wörtchen mitzureden. Die Anforderungen an den Denkmalschutz stellen Immobilienbesitzer dabei häufig vor große Herausforderungen. Was hat es mit dem Denkmalschutz auf sich und was ist in Sachen Fassadensanierung nicht gern gesehen? Welche Lösungen können stattdessen in Betracht gezogen werden? Der folgende Überblick beantwortet hierzu die wichtigsten Fragen.

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Aus diesen Gründen stehen bestimmte Immobilien unter Denkmalschutz

Der Denkmalschutz existierte bereits zu Zeiten der Weimarer Republik und richtet sich an künstlerisches und geschichtliches Schaffen, welches vom Staat zu pflegen und zu schützen ist. Die Architektur ist wesentlicher Bestandteil dieses Schaffens und gilt daher in besonderem Maße als schützenswert. Mitte des 20. Jahrhunderts kam es zu einem regelrechten Bauboom, dem zahlreiche Bestandsbauten zum Opfer fielen. Durch die Bestimmungen des Denkmalschutzes sollen diese Bestandsbauten erhalten bleiben.

Herausforderungen des Denkmalschutzes im Hinblick auf die Sanierung der Fassade

Um in modernen Zeiten wie diesen Bestandsimmobilien auf einen energetisch zeitgenössischen Stand zu bringen, spielt die Wärmedämmung eine sehr wichtige Rolle. Dabei gilt es jedoch, die historische Ansicht des Gebäudes nicht zu verändern. Wärmedämmverkleidungen bzw. Dämmplatten sorgen hingegen in vielen Fällen dafür, dass die geschichtsträchtigen Charakterzüge des Gebäudes verschwinden. Ein Sachverhalt, welcher der Denkmalschutzbehörde ganz und gar nicht gefällt.

Ein Gebäude nachträglich mit einer Dachterrasse versehen? Einen Erker anbauen oder die Fassade mit einer neuen Farbe streichen? All diese baulichen Vorhaben sind durch die Denkmalschutzbehörde genehmigungspflichtig. Neben der Tatsache, dass der historische Charakter nicht beeinträchtigt werden darf, muss z. B. auch die Farbgestaltung der Immobilie zu den umliegenden Bauten passen. Zu den Restriktionen für die künftige Farbgebung des Gebäudes kommen Einschränkungen bei der Auswahl neuer Türen und Fenster hinzu.

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Fachwerkhaus, welches saniert werden soll? Auch hierfür bedarf es der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde.

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Lösungen für Fassadensanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden

Wer dennoch das Vorhaben auf sich nehmen möchte, die Fassade eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes zu sanieren, sollte idealerweise die Unterstützung durch einen Profi in Anspruch nehmen. Dieser verfügt über die notwendige Expertise und geht bei der Fassadensanierung mit Bedacht vor. So kommen unter anderem Schablonen zum Einsatz, die dafür sorgen, dass Ornamente nach historischem Vorbild angebracht werden. Durch Strichzieher werden Linien abgesetzt und Materialien so verarbeitet, dass der Charakter eines Denkmals erhalten bleibt. Statt die Fassade von außen zu dämmen, kann eine Dämmung im Inneren des Gebäudes vorgenommen werden. So bleibt die historische Ansicht der Immobilie gewahrt und das Gebäude lässt sich dennoch energetisch modernisieren.

Ebenso sind Fenster erhältlich, welche in ihrer Optik der Gestalt des denkmalgeschützten Gebäudes entsprechen. Um nichtsdestotrotz eine hohe Energieeffizienz sicherzustellen, können Fenster in mehrfach verglaster Ausführung angebracht werden. Dadurch wird die Feuchtigkeit durch Regen & Co. ausgesperrt und Kältebrücken lassen sich vermeiden.

Die Kooperation mit einem Experten hat außerdem den Vorteil, dass dieser neben dem Architekten und Auftraggeber eng mit der Denkmalschutzbehörde zusammenarbeitet. So kann mit etwas Fingerspitzengefühl auch eine denkmalgeschützte Immobilie energieeffizient saniert werden.

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